1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von rebbysuter.ch, sofern im jeweiligen Auftrag oder Vertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Buchung einer Dienstleistung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von rebbysuter.ch akzeptiert wurden.
Die Arbeit unterliegt einem individuellen künstlerischen und gestalterischen Stil. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Auswahl der Motive, Bildkomposition, Perspektiven, Lichtführung, Farbgebung, Bildbearbeitung und der Einsatz technischer Mittel dem fotografischen Ermessen von rebbysuter.ch unterliegen.
Reklamationen aufgrund des persönlichen fotografischen Stils, der künstlerischen Gestaltung oder der gewählten Bildbearbeitung sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte fotografische Leistung als solche erbracht wurde.
Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Bearbeitungen oder weitere Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können separat verrechnet werden.
Es kann nicht garantiert werden, dass sämtliche an einer Veranstaltung anwesenden Personen fotografiert werden. rebbysuter.ch bemüht sich, die wesentlichen Momente der Veranstaltung festzuhalten. Bei Hochzeiten betrifft dies insbesondere die Vorbereitung, Trauung, den Empfang, die Hochzeitsfeier sowie Paar- und Gruppenfotos. Eine Garantie für bestimmte Motive, Personen, Situationen oder Aufnahmen kann jedoch nicht übernommen werden.
Während Paar- und Gruppenaufnahmen wird darum gebeten, dass Gäste nicht gleichzeitig mit eigenen Kameras oder Mobiltelefonen fotografieren. Dies kann die Aufmerksamkeit der fotografierten Personen beeinträchtigen und den Ablauf der Aufnahmen erschweren. Nach Abschluss der jeweiligen Aufnahmen können Gäste selbstverständlich eigene Fotos machen.
Die Auswahl der Bilder erfolgt durch rebbysuter.ch. Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Auftrags entstandener Aufnahmen, insbesondere nicht auf unbearbeitete oder verworfene Bilder.
Dem Fotografen bzw. den für rebbysuter.ch tätigen Personen sind bei längeren Einsätzen angemessene Pausen sowie, sofern zeitlich erforderlich, eine angemessene Verpflegung zu gewähren.
Eine dauerhafte Archivierung des Bildmaterials wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Originaldateien, insbesondere RAW-Dateien, verbleiben bei rebbysuter.ch. Eine Herausgabe von Originaldateien erfolgt nur aufgrund einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an sämtlichen von rebbysuter.ch erstellten Bildern verbleibt bei rebbysuter.ch.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Nutzungsrechte ausschliesslich für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch. Der Auftraggeber darf die gelieferten Bilder für private Zwecke vervielfältigen und mit Familienmitgliedern sowie Freunden teilen.
Eine kommerzielle Nutzung, insbesondere für geschäftliche Zwecke, Werbung, Veröffentlichungen durch Unternehmen oder andere entgeltliche Zwecke, ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von rebbysuter.ch gestattet.
Die Übertragung des Eigentums an den Bilddateien oder am Urheberrecht erfolgt nicht.
Eine Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Bilder ist nur mit Zustimmung von rebbysuter.ch zulässig. Davon ausgenommen sind technische Anpassungen für den privaten Gebrauch, wie beispielsweise das Zuschneiden für soziale Netzwerke, sofern dadurch der Charakter des Bildes nicht wesentlich verändert wird.
3. Veröffentlichung und Eigenwerbung
rebbysuter.ch darf ausgewählte Aufnahmen für die eigene Präsentation und Eigenwerbung verwenden, beispielsweise auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Portfolios, bei Ausstellungen oder in gedruckten Werbematerialien, sofern hierfür die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur im Rahmen der jeweils erforderlichen Einwilligung bzw. gesetzlichen Zulässigkeit.
Der Auftraggeber informiert rebbysuter.ch vor Beginn des Auftrags, wenn bestimmte Personen oder Aufnahmen nicht veröffentlicht werden sollen.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
Rechnungen können per E-Mail oder WhatsApp zugestellt werden. Mit der elektronischen Zustellung entfällt der Versand einer Rechnung per Post.
Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 10 % pro Jahr erhoben werden. Weitere gesetzlich zulässige Kosten des Zahlungsverzugs können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben die Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern bei rebbysuter.ch.
Rabatte und Sonderkonditionen sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Durchführung des Auftrags zusätzliche Leistungen, Änderungen oder weitere Aufnahmen, können diese separat verrechnet werden.
Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.
Eine spontane Verlängerung eines fotografischen Einsatzes auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, mit 1/12 des vereinbarten Stunden- bzw. Reportagesatzes pro angefangene Verlängerungsstunde verrechnet.
Verzögert sich der Ablauf eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die dadurch entstehende zusätzliche Arbeitszeit ebenfalls verrechnet werden.
6. Annullierung und Verschiebung
Bei einer Annullierung des Auftrags durch den Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallentschädigung von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bereits geleistete Anzahlungen werden bei einer Annullierung oder Nichteinhaltung des vereinbarten Termins grundsätzlich nicht zurückerstattet und können mit der geschuldeten Ausfallentschädigung verrechnet werden.
Kann ein Auftrag aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs von rebbysuter.ch liegen, nicht durchgeführt werden, wird gemeinsam nach einer angemessenen Ersatzlösung gesucht.
Bei Hochzeiten und vergleichbaren Veranstaltungen kann, sofern verfügbar und vom Auftraggeber gewünscht, eine Verschiebung des Termins geprüft werden. Eine Verschiebung gilt erst als verbindlich vereinbart, wenn sie von rebbysuter.ch bestätigt wurde.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
7. Reisekosten und sonstige Auslagen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten separat verrechnet.
Für Fahrten mit dem Auto wird ab dem vereinbarten Leistungsumfang eine Kilometerpauschale von CHF 0.80 pro gefahrenem Kilometer verrechnet.
Bei Reisen mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen können die tatsächlich entstandenen und belegbaren Kosten weiterverrechnet werden.
Die Wahl des Verkehrsmittels und eines allfällig erforderlichen Hotels erfolgt durch rebbysuter.ch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und der Anforderungen des Auftrags.
8. Höhere Gewalt und Verhinderung der Fotografin
rebbysuter.ch verpflichtet sich zur sorgfältigen Planung und Durchführung des Auftrags.
Kann ein vereinbarter Fototermin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüssen oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, besteht keine Haftung für daraus entstehende Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei einem Ausfall bemüht sich rebbysuter.ch nach Möglichkeit und sofern vom Auftraggeber gewünscht um eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen.
Allfällige Mehrkosten eines Ersatzfotografen oder einer Ersatzfotografin werden dem Auftraggeber vorgängig mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
Kann der vereinbarte Auftrag aufgrund eines von rebbysuter.ch zu vertretenden Ausfalls nicht durchgeführt werden und ist keine Ersatzlösung möglich, werden bereits geleistete Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
9. Haftung
rebbysuter.ch haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Verlust von Bilddaten aufgrund technischer Defekte, Datenverlust, höherer Gewalt oder anderer Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von rebbysuter.ch wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Für die Herstellung von Fotobüchern, Abzügen, Prints oder anderen Produkten können externe Labore und Dienstleister eingesetzt werden. Für deren Leistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen der Anbieter.
Für geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, digitaler Datei und Printprodukt wird keine Haftung übernommen. Solche Abweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirme, Druckverfahren, Materialien und Farbräume entstehen.
rebbysuter.ch haftet nicht für eine bestimmte Lichtbeständigkeit oder Dauerhaftigkeit von Bildprodukten, soweit dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
10. Lieferung und Beanstandungen
Die vereinbarten Lieferfristen für Bilder sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Krankheit, technischen Problemen, Lieferverzögerungen von Drittanbietern, höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von rebbysuter.ch begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig.
Beanstandungen bezüglich der gelieferten Bilder oder Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt schriftlich mitzuteilen.
Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar nach Erhalt zu melden, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass rebbysuter.ch die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig erhält.
Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass notwendige Bewilligungen, Zutrittsrechte und organisatorische Voraussetzungen für die fotografische Tätigkeit vorhanden sind.
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an von ihm zur Verfügung gestellten Bildern, Vorlagen, Dokumenten oder sonstigen Materialien verfügt.
Für Ansprüche Dritter aufgrund fehlender Rechte oder Einwilligungen an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien haftet der Auftraggeber.
12. Datenschutz
Personendaten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet.
Die Bearbeitung von Personendaten, die über die Website, per E-Mail, über Kontaktformulare oder im Rahmen einer Buchung erhoben werden, richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung von rebbysuter.ch.
Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website rebbysuter.ch abrufbar.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung notwendige Daten gespeichert und an beigezogene Dienstleister weitergegeben werden können, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Für sämtliche Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von rebbysuter.ch.
Änderungen und Ergänzungen zu einem bestehenden Auftrag bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Als schriftlich gilt auch die Kommunikation per E-Mail, sofern daraus die entsprechende Vereinbarung eindeutig hervorgeht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
14. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die ab dem 01.06.2026 erteilt werden.
rebbysuter.ch